Die Bundespolizei beschäftigt etwa fünfhundert Diensthunde, rund 1.500 weitere Tiere sind in kleineren Behörden als Polizeihunde eingesetzt. Das Bild eines aggressiven Hundes mit Nietenhalsband ist dabei längst veraltet: Polizeihunde sind loyale, zuverlässige Tiere, die einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Gesellschaft leisten.
Welche Besonderheiten haben Polizeihunde?
Hunde haben besondere körperliche Fähigkeiten, mit denen sie sowohl Menschen als auch jeder bisher verfügbaren Technologie überlegen sind. Dazu zählt zum Beispiel die Nase des Hundes, die einen Duft selektiv wahrnehmen kann. Sie ist also in der Lage, den Geruch in Teilkomponenten zu spalten, diese abzuspeichern und später wiederzuerkennen. Hinzu kommt das außerordentliche Gehör: Durch ihre beweglichen Ohrmuscheln können Hunde Geräuschquellen sicherer orten als die meisten Navigationsgeräte.
Obwohl alle Hunde über diese Fähigkeiten verfügen, ist nicht jedes Tier als Polizeihund geeignet. Weil sie in erster Linie dafür verantwortlich sind, ihren Hundeführer zu schützen und zu verteidigen, wird ausschließlich auf große, zuverlässige Hunderassen gesetzt. Das sind beispielsweise:
- Deutscher oder Belgischer Schäferhund,
- Deutscher Boxer,
- Dobermann,
- Hovawart,
- Riesenschnauzer,
- Rottweiler.
Abgesehen von der Rasse muss der Hund auch bestimmte Charaktereigenschaften aufweisen können. Aggression ist dabei ein absolutes Tabu. Im Vordergrund stehen stattdessen Loyalität, Gehorsam und ein hohes Selbstbewusstsein. Außerdem erfordert der Dienst eine Extraportion Mut und natürlich die Gleichgültigkeit gegenüber Menschenmassen und lauten Geräuschen.
Karriere als Polizeihund: Von der Ausbildung bis zum Experten
Spätere Polizeihunde werden von den Polizisten zumeist im Alter von ein bis zwei Jahren gekauft. Bei der Eingangsprüfung fallen allerdings bereits viele durch: Unter 100 Hunden ist maximal einer, der sich wirklich als Diensthund eignet. Er wird dann unter der Aufsicht des Hundeführers, der später mit dem Hund zusammenarbeiten wird, und eines sogenannten Abrichtelehrers zum Polizeihund ausgebildet.
Eine solche Grundausbildung nimmt sechs bis zwölf Monate in Anspruch. Hier übt der Hund den Gehorsam, aber auch das Verfolgen von Fährten und Aufspüren von Beweismitteln. Er muss lernen, seinen Hundeführer zu verteidigen und flüchtende Täter zu stellen, aber auch, dass er ein kooperierendes Gegenüber nicht angreifen darf. Die Grundausbildung wird mit einer Prüfung beendet, die der Hund und sein Polizist jährlich wiederholen.
Hat ein Polizeihund seine Grundausbildung überstanden, kann er je nach seinen Talenten weiter spezialisiert werden. Die meisten Diensthunde sind Schutzhunde, die Polizisten im täglichen Dienst begleiten, schützen und unterstützen. Tiere mit ausgeprägtem Spieltrieb können jedoch auch zu Spürhunden ausgebildet werden, die dann beispielsweise Rauschgift, Sprengstoff, Feuerwerkskörper oder sogar Leichen finden.
Das Leben eines Polizeihundes
Wie wichtig die Bindung eines Polizeihundes zum Hundeführer ist, zeigt sich schon in der Ausbildung. Der Besitzer ist immer an der Seite seines Hundes, beide bilden eine Einheit. Früher wurde in der Ausbildung der Polizeihunde maßgeblich auf Zwänge und strenge Regeln gesetzt, heute steht die Bindung zwischen Mensch und Hund im Vordergrund.
Diese Bindung bleibt für den Polizeihund und seinen menschlichen Kollegen ihr Leben lang bestehen. Die Tiere leben in der Familie des Hundeführers, das Futter und die Tierarztkosten werden dabei von der Polizeibehörde bezahlt. Wenn der Polizeihund nach etwa sechs Jahren in Rente geht, darf er den Rest seines Lebens natürlich weiterhin zu Hause verbringen – bei dem Hundeführer, den er kennen und lieben gelernt hat.
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